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Kosten/Modalitäten

Einzelsitzungen

Ein einmaliges Kennenlerngespräch (ca. 30-40 Min.) ist kostenfrei

    • Einzelsitzung   60 Min.                                € 65,-
    • Einzelsitzung   90 Min.                                € 95,-
    • Einzelsitzung  120 Min.                             € 130,-
    • (eine Verlängerung von je 15 Min.:  € 15,-)

Telefongespräche (Rückfragen, Kurzberatungen)

Es gibt die Möglichkeit eines telefonischen Kurzgespräches nach vorheriger Vereinbarung

    • bis 15 Min. sind kostenfrei
    • 15-30 Min. € 20,-
    • 30-45 Min. € 35,-
Photos by Jaqueline Janßen

Zahlt das die Kasse?

Die Leistungen beim Heilpraktiker sind ausschließlich selber zu tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen hier leider keine Kosten übernehmen. Sollten sie privat versichert sein oder eine private Zusatzversicherung haben- erkundigen sie sich gerne bei ihrem Versicherer, inwieweit eine Kostenunterstützung möglich ist.

Wann muss ich die Leistung bezahlen?

Ich bitte Sie die Honorarkosten am Ende der Sitzung in bar zu entrichten. Selbstverständlich kann ich Ihnen aber auch eine Rechnung erstellen, die Sie dann überweisen können.

Geführte Telefonate, die kostenpflichtig sind können überwiesen werden oder bei der nächsten Sitzung in bar entrichtet werden.

In Ausnahmefällen (z. B. vorübergehende Arbeitslosigkeit usw.) kann ich mit Ihnen (bei Nachweis) ein gemäßigtes Honorar vereinbaren. Dann sprechen Sie mich bitte an.

Was ist, wenn ich einen Termin doch nicht einhalten kann?

Sollten sie mal eine Terminvereinbarung nicht einhalten können- kontaktieren Sie mich bitte bis spätestens 48 Std. vorher per E-Mail oder mit einer Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, damit ich die reservierte Zeit weiter vergeben kann.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Nichtabsage der reservierten Zeit mit 50% in Rechnung stellen muss.

Was ist bei plötzlicher Krankheit oder unverschuldeten Notfällen?

Unvorhergesehene Dinge geschehen trotz aller guten Planung – auf beiden Seiten. Sollte das der Fall sein, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und wir besprechen eine Lösung.

Was habe ich für einen Vorteil, wenn ich Selbstzahler bin?

Als „Heilpraktikerin – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ kann ich:

      • individuell auf Ihr Anliegen reagieren. Sowohl mit kurzfristigen Telefonaten als auch Terminen und ich kann die Länge der Sitzungen direkt nach den Bedürfnissen Ihres Anliegens anpassen.
      • Sie entscheiden selber, ob das Angebot von mir für Sie stimmig ist. Sie entscheiden auch, ob sie eine Pause brauchen oder wann Sie die Arbeit beenden möchten.
      • als HPP unterliege ich der Schweigepflicht – d. h. es gibt keine Information an Dritte (z. B. Ihrer Krankenkasse)
      • meine Honorare können bei der Steuer als „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden

Bitte beachten Sie, dass der Besuch bei mir keinen Arztbesuch ersetzen kann.